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Solaranlage

Nulleinspeisung - für wen macht sie Sinn?

Solaranlage bauen ohne bürokratischen Stress oder Einhaltung technischer Vorgaben? Das geht mit der Nulleinspeisung. Für wen es sich besonders lohnt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Geschrieben von Armin Hirschfeld

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2024

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen stellt sich immer wieder die Frage, wie mit dem überschüssigen Strom umgegangen wird. Wo immer noch die meisten Hausbesitzer Ihren Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen, verzichten andere auf den Verkauf und nutzen den Strom lediglich selber, ohne etwas davon ins Netz zu geben. Aber warum?

Tatsächlich gibt es einige Vorteile bei der Nulleinspeisung, die vor allem bürokratischer und kostentechnischer Natur sind. Wir wollen hiermit aufklären, für wen sich das lohnt und welche Alternativen es zur Nulleinspeisung gibt.

Was ist eine Nulleinspeisung?

Bei einer Nulleinspeisung habe ich eine herkömmliche Photovoltaikanlage wie jeder andere auch, aber sobald mein Eigenbedarf gedeckt ist, schaltet der Wechselrichter ab und speist nicht ins öffentliche Stromnetz ein.

Eine Nulleinspeise-Anlage heißt nicht Inselanlage. Eine Inselanlage ist physikalisch vom Netz getrennt. Bei einer Nulleinspeiseanlage bin ich ans öffentliche Stromnetz angebunden und kann Strom aus dem Netz beziehen, wenn die Anlage bspw. im Winter nicht genügend Ertrag bringt. Die Anlage ist also mit dem Netz verbunden, aber es wird nur Energie in eine Richtung bezogen, also aus dem Netz in ihren Haushalt.

Mit einer ausbleibenden Einspeisung in das öffentliche Netz wird kein Strom von Ihnen über den Netzbetreiber verkauft. Somit verdienen Sie auch kein Geld mit Ihrem überschüssigen Strom, was einigen Hausbesitzern egal ist, weil sie die Freiheit und Unabhängigkeit höher werten als den Verdienst über die Einspeisevergütung. Anderen fällt es irgendwann auf die Füße, weil sie merken, dass die fehlende Einnahme im Haushaltsbudget ins Gewicht fällt.

Für wen lohnt sich eine Nulleinspeisung?

Ob sich eine Nulleinspeisung für Sie lohnt, ist immer im Einzelfall zu bewerten. Die meisten Hausbesitzer entscheiden sich für eine Überschusseinspeisung ins Netz. Ein kleinerer Teil, unter 5% aller Solaranlagenbesitzer, schwört auf die Nulleinspeisung und die damit gewonnene Unabhängigkeit und Autarkie.

Am häufigsten wird eine Nulleinspeisung gewählt, wenn Sie eine Anlage selber bauen wollen, um damit Kosten zu sparen und die technischen Umbaumaßnahmen für die Einhaltung der VDE (Norm für PV-Anlagen) und Technischen Anschlussbedingungen so viel mehr kosten würde, dass die Einspeisevergütung nicht im Verhältnis steht.

Damit Sie einfacher für sich eine Entscheidung treffen können, ob eine Nulleinspeiseanlage das richtige für Sie ist, haben wir hier mal die wichtigsten Pros und Contras aufgeführt.

Vorteile von Null-Einspeiseanlagen:

  • Man muss sich nicht an bestimmte Vorschriften wie VDE oder technische Anschlussbedingungen (TAB) halten. Das ist vor allem für Hausbesitzer und Eigentümer interessant, die ihre Anlage selbst aufbauen wollen.

  • für diejenigen, die ihre Anlagen selbst errichten und sie damit ab einer bestimmten Größe garnicht mehr anmelden können, weil dann ein zugelassener Betrieb anmelden muss

  • Man braucht keine Kommunikation mit dem Finanzamt, da kein Strom verkauft wird, und somit keine Umsatzsteuer zu beachten ist.

  • Die PV-Anlage kann schneller in Betrieb genommen werden, weil ich nicht auf einen Zähler warten muss. Das kann in einzelnen Fällen mehrere Monate dauern.

  • Sie vermeiden Kosten bei der Anmeldung, z.B. wenn ein neuer Sicherungskasten eingebaut werden muss (Kosten für Elektriker und Ware), aber auch während des Betriebs für die Zählermiete und Vorsteuer und Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom

Nachteile von Null-Einspeiseanlagen:

  • Die Solaranlage muss trotzdem im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

  • Sie könnten bei einer kleineren Anlage ineffizient sein, da Sie im Winter fast keinen Strom über die Anlage bekommen und im Sommer trotzdem Überschüsse haben.

  • Mit überschüssigem Strom können Sie kein Geld verdienen. Vor allem im Sommer fallen Überschüsse in immenser Höhe an, die ich selber gar nicht verbrauchen kann.

Nulleinspeisung bis der Zähler eingebaut wird

Bis der Zähler getauscht oder neu eingebaut wird, kann es in einigen Fällen länger dauern. Bei manchen liegt dieser Zeitraum bei 6 Monaten oder darüber. Entweder weil der Elektriker nicht zeitnah verfügbar ist oder man auf die Lieferung wartet. Vielleicht wissen Sie auch noch gar nicht, wann der Termin ist, weil Ihr Netzbetreiber Ihnen dies noch nicht mitgeteilt hat.

Jedenfalls will man diesen ganzen Strom nicht ungenutzt lassen und die Anlage schon mal in Betrieb nehmen. Gerne verzichtet man in der Situation auf die Einspeisevergütung, um dafür zumindest den Eigenbedarf mit der Anlage zu decken, anstatt den Strom teuer aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.

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Welche Alternativen gibt es zur Nulleinspeisung?

Die meisten Hausbesitzer entscheiden sich immer noch für eine Überschusseinspeiseanlage. Das bedeutet, alles was über meinen Verbrauch geht, speise ich ins öffentliche Stromnetz ein. Technisch gesehen gibt es keine großen Unterschiede. Bürokratisch und kostentechnisch schon.

Dadurch dass man Strom verkauft, wird man “gewerblich tätig”, deswegen muss man sich mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Planen Sie eine Anlage bis 10 kWp, bleibt Ihnen zumindest der Aufwand mit Kommunikation mit dem Finanzamt erspart. Ansonsten müssen Sie auf die erwirtschafteten “Gewinne” Umsatzsteuer zahlen.

Den meisten Eigentümern wird der bürokratische Aufwand bzgl. der Kommunikation mit dem Netzbetreiber durch den Installateur bzw. Solarfachbetrieb abgenommen.

Vom Netzbetreiber bekommen Sie noch die Anlagennummer Ihrer Anlage mitgeteilt. Diese tragen Sie nur noch ins Marktstammdatenregister (MSR) ein.

Direktvermarktung des Überschussstroms für höhere Einspeisevergütung

Falls für Sie die niedrige Einspeisevergütung der ausschlaggebende Grund für eine Nulleinspeisung ist, gibt es noch eine weitere Methode der Vergütung für den eingeführten Strom in das öffentliche Netz, namens “Direktvermarktung”, die für Sie spannend sein könnte.

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den Strom nicht an Ihren Netzbetreiber, sondern direkt an der Börse. Damit können immens höhere Beträge wie z.B. 30 ct / kWh statt den üblichen 6 bis 10 ct / kWh erwirtschaftet werden.

Für die Direktvermarktung Ihres Stroms melden Sie sich bei einem Direktvermarkter an, der den Verkauf für Sie übernimmt. Diesem zahlen Sie natürlich auch einen Betrag für diesen Service und müssen zusätzliche Kosten für Änderungen in Ihrer Hardware einplanen. In Einzelfällen können sich diese Investitionen für die Direktvermarktung sehr lohnen.

Inselanlage einrichten

Wenn Sie sowieso keinen Strom ins Netz einspeisen und auch nicht vorhaben, Energie aus dem öffentlichen Netz zu beziehen, könnten Sie auch über eine PV-Inselanlage nachdenken. Das ist besonders relevant, wenn generell keine Möglichkeit zur Anbindung ans Netz besteht oder Sie über ausreichend Speichermöglichkeit verfügen, um den erzeugten Strom so nutzen zu können, dass kein Strom ins Netz oder aus dem Netz zu Ihnen gehen muss.

Bei der Inselanlage haben Sie ebenfalls keinen bürokratischen Aufwand und können die Anlage nach den eigenen Vorstellungen zu geringeren Kosten erbauen. Beachten Sie hierbei, dass Sie vom Netz abgeschnitten sind und bei Bedarf keine Energie beziehen können.

Muss ich meine Nulleinspeise-Anlage beim Netzbetreiber anmelden?

Jede Anlage, die eine Verbindung mit dem Netz hat, muss beim Netzbetreiber gemeldet werden, auch wenn keine Einspeisung geplant ist. Das ganze ist in der VDE-AR- N 4105 oder 4110 beschrieben.

Jede Anlage, die mit dem Netz verbunden ist, muss dem EVU gemeldet werden. Der EVU muss wissen, was in seinem Netz passiert. Jeder erzeuger am Netz verändert das Netz, diese Veränderung mit der EVU wissen um darauf reagieren zu können.

Sobald eine Erzeugungsanlage an das öffentliche Netz angeschlossen wird, auch bei geplanter Nulleinspeisung muss der Netzbetreiber informiert werden. Warum? Damit er sicherstellen kann, dass der Zähler entweder eine Rücklaufsperre hat oder getrennt in beide Richtungen zählt. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Anlage von einem zugelassenen Elektroinstallateur in Betrieb genommen wurde.

Wird es nicht angemeldet kann das mit einem Bußgeld belangt werden.

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